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Landessozialgericht: Unterkunftskosten in Salzgitter sind schlüssig

Das Konzept der Stadt Salzgitter zur Bestimmung von Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfängern ist aus Sicht des niedersächsischen Landessozialgerichtes schlüssig. Das Gericht entschied im Eilverfahren einer langjährigen Grundsicherungsempfängerin, die mit ihrer Tochter in einer 72 Quadratmeter großen Wohnung lebt, wie ein Sprecher am Mittwoch in Celle mitteilte. Mit einer Brutto-Kaltmiete von 586 Euro habe die Miete über der als angemessene angesehenen von 442 Euro gelegen, woraufhin das Jobcenter die Leistungen schließlich kürzte.

Hiergegen leitete die Frau den Angaben zufolge das Eilverfahren ein und argumentierte, dass in Salzgitter kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Unterkunftskosten bestehe. Das Stadtgebiet bilde keinen einheitlichen Vergleichsraum, da es nach ihrer Ansicht verkehrstechnisch unterschiedlich angebunden sei. Zudem könne sie nicht umziehen, da pflegebedürftige Familienangehörige in der Nähe lebten.

Anders als die erste Instanz gab das Landessozialgericht aber dem Jobcenter recht. Es gebe keine durchgreifenden Zweifel an der Schlüssigkeit des Konzepts. Das Argument der Verkehrsanbindung teilte das Gericht nicht. Der Raum Salzgitter werde durch 25 Buslinien und mehrere Bahnlinien erschlossen; außerdem verfüge mehr als jeder zweite Einwohner über einen Pkw. Zudem sei ein Umzug für die Frau nicht unzumutbar, da Pflegeleistungen nicht aus der unmittelbaren Nachbarschaft erbracht werden müssten.