Das niedersächsische Härtefall-Verfahren für ausreisepflichtige Ausländer soll aufgrund gestiegener Antragszahlen vereinfacht werden. Die Landesregierung gab den Entwurf für die sechste Änderung der Härtefallkommissions-Verordnung am Dienstag zur Verbandsbeteiligung frei, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Demnach sollen etwa strengere Formerfordernisse für Angaben zu den persönlichen und humanitären Gründen für einen Verbleib im Bundesgebiet sowie die bisherigen Integrationsbemühungen gelten.
Es gehe darum, die Kommission angesichts einer steigenden Zahl von Verfahren arbeitsfähig zu halten und die Wartezeiten für Betroffene zu verringern, erläuterte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD). Im Jahr 2024 habe sich die Zahl der Eingaben im Vergleich zum Vorjahr auf fast 1.300 verdoppelt. Im laufenden Jahr seien bis September bereits fast 1.700 Eingaben eingegangen.
Den Angaben zufolge ist auch geplant, den Katalog der Gründe für die Nichtannahme eines Antrags zu erweitern. So sollen Eingaben abgelehnt werden, wenn gesetzliche Aufenthaltsperspektiven zur Verfügung stehen oder wenn Betroffene unzureichend an der Klärung ihrer Identität mitgewirkt haben. Als weitere wesentliche Änderung ist vorgesehen, das dreiköpfige Vorprüfungsgremium abzuschaffen.
Härtefallkommissionen beraten in den Bundesländern darüber, ob abgelehnten Asylsuchenden in Einzelfällen ausnahmsweise ein Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. Sie sind oft die letzte Chance für ausreisepflichtige Ausländer, ein Bleiberecht zu erlangen. Die niedersächsische Härtefallkommission wurde 2006 eingeführt.