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Landeskirche verschärft Gewaltschutz

Zum besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt hat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ein neues Gewaltschutzgesetz beschlossen. Die Änderungen eines seit 2020 geltenden Gesetzes wurden von der Synode am Donnerstag in Berlin ohne Gegenstimmen gebilligt. Damit müssen ab 2026 alle Beschäftigten und viele Ehrenamtliche alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das unter anderem Informationen über Vorstrafen wegen Sexualstraftaten enthält. Auch bei Einstellungen muss das Dokument vorgelegt werden.

Konsistorialpräsidentin Viola Vogel sagte, die evangelische Kirche habe sich im Umgang mit sexualisierter Gewalt schuldig gemacht. Täter seien Jahrzehnte lang geschützt worden, Kirchengemeinden hätten weggeschaut und abgewiegelt, Pfarrer seien als unantastbar dargestellt worden, das Konsistorium habe keine Disziplinarverfahren eingeleitet. „Das ist beschämend und unerträglich“, sagte die Chefjuristin der Landeskirche.

Mit dem neuen Gesetz werde ein Beitrag dazu geleistet, dass es potenzielle Täter „schwerer und schwerer haben“, sagte Vogel. Diese müssten mit aller Konsequenz straf- und disziplinarrechtlich verfolgt werden. Dies sei auch einheitlicher kirchenpolitischer Wille. Mit der Gesetzesänderung werde eine kirchenrechtliche Grundlage für einen Einstellungs- und Tätigkeitsausschluss präzisiert. Vogel sagte, künftig gebe es nun zudem unter anderem auch eine Verpflichtung für alle kirchlichen Stellen, Schutzkonzepte zu erstellen. Dies habe bisher nur für Kirchenkreise gegolten.