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Landesbischof für Pfarrerwahl durch die Gemeinden

Der Bischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, spricht sich für die Wahl von Pfarrern und geistlichem Personal durch die Gesamtheit der Kirchenmitglieder in den Gemeinden und Kirchenkreisen aus. Ein solches Verfahren lasse sich theologisch und seelsorgerisch begründen, sagte der leitende Geistliche am Freitag bei den Beratungen der Landessynode in Kloster Drübeck in Sachsen-Anhalt. Eine unmittelbare Wahl würde auch den Bekanntheitsgrad der Pfarrerinnen und Pfarrer erhöhen.

Kramer bezeichnete das gegenwärtig gültige Verfahren zur Wahl von Pfarrerinnen und Pfarrern durch die Gemeindekirchenräte als nicht frei von der Möglichkeit einer Steuerung „von oben“. Die Möglichkeit einer direkten Wahl folge zudem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und stehe im Einklang mit den Ideen der Reformation, betonte der Bischof der EKM.

Bereits vor 500 Jahren hatten die von der Reformation geleiteten aufständischen Bauern 1525 im ersten ihrer „Zwölf Artikel“ erklärt, dass jede Gemeinde das Recht haben solle, ihren Pfarrer zu wählen und auch abzusetzen, wenn er sich ungebührlich verhält. Der Forderungskatalog wurde damals in Memmingen gegenüber dem Schwäbischen Bund erhoben und gilt nach der britischen Magna Carta von 1215 als eine der ersten niedergeschriebenen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa.