Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, hat Nachbesserungen bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gefordert. Grundsätzlich sei die Reform zu begrüßen, sagte Grote am Donnerstag in Hannover. „Allerdings passen bei der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs Überschrift und Inhalt nicht zusammen. Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was wir aktuell und zukünftig benötigen.“
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch den Entwurf des Bundessozialministeriums zur Reform des BGG beschlossen. Erstmals soll das Gesetz auch Vorgaben für die Privatwirtschaft machen. Der Entwurf enthält unter anderem die Vorgabe, dass Gebäude des Bundes spätestens 2045 barrierefrei zugänglich sein müssen - für kommunale Gebäude wie Rathäuser oder Kfz-Zulassungsstellen gilt das BGG nicht.
Grote sagte, als stark alternde Gesellschaft seien die Menschen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Services angewiesen, „weil viele von uns möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt und ohne die Hilfe Dritter im eigenen Heim verbleiben wollen“. Sie kritisierte unter anderem, dass der Entwurf keine verbindlichen Regelungen für Unternehmen beispielsweise zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit enthalte. „Gehandelt werden muss nur in Einzelfällen und auf individuelle Nachfrage.“ Deutschland sei damit kein Vorbild bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Schon am Mittwoch hatte der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel, erklärt, mit der vorgeschlagenen Reform erreiche Deutschland nicht das Ziel, auch im privaten Bereich barrierefrei zu werden. Aufgrund fehlender Sanktionsmöglichkeiten sei der Entwurf „ein zahnloser Tiger“. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nannte den Entwurf am Mittwoch eine verpasste Chance. Im Alltag dürfte sich für Betroffene dadurch nur wenig ändern, erklärte sie. Die Reform bringe minimale Fortschritte und schaffe maximale Unsicherheit.