Die hessische Landesregierung hat die Stadt Wiesbaden im Fall der Bezahlkarten für Flüchtlinge zurückgepfiffen: Die Stadt müsse sich an den vom Land vorgesehenen Höchstbetrag für Barabhebungen in Höhe von 50 Euro halten, teilte Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) am Donnerstag in Wiesbaden mit. Der Sozialausschuss der Stadt Wiesbaden habe in der vergangenen Woche beschlossen, die Bezahlkarte ohne Beschränkung des Barabhebungsbetrags einzuführen. Der Magistrat habe daraufhin das Ministerium um Stellungnahme gebeten.
„Wir verfolgen in Hessen bei der Einführung der Karte im Schulterschluss mit den Kommunen das Ziel, gemeinsam zu einer einheitlichen, flächendeckenden und vor allem rechtssicheren Lösung zu kommen“, sagte Hofmann. „Für Alleingänge ist hier kein Platz.“ In der an die Kommunen ergangenen Weisung der Landesregierung heißt es, dass der Betrag von 50 Euro „als Orientierung für eine einheitliche Handhabe dient und gilt“. Zudem wird darin auf die „Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung durch die Leistungsbehörde im jeweiligen Einzelfall“ hingewiesen.
Das Land Hessen hat im vergangenen Dezember begonnen, die auf einer Bund-Länder-Konferenz vereinbarte Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge statt einer Barauszahlung zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung auszugeben. Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. In den Kommunen ist das Verfahren erst am Anlaufen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund teilte auf Anfrage mit, dass die Bezahlkarte bis Ende März flächendeckend eingeführt sein soll. Die Kosten für die Einführung übernimmt nach Angaben des Sozialministeriums die Landesregierung.
Ziel sei es, die irreguläre Migration einzudämmen und Geldüberweisungen in Herkunftsstaaten und an Schlepper zu unterbinden. Flüchtlingshilfsorganisationen haben die Beschränkung des Barguthabens kritisiert.