Neuer Schub für ein digitaleres Gesundheitswesen: Der Bundesrat hat die Einführung der elektronischen Patientenakte gebilligt.
Grünes Licht für die elektronische Patientenakte: Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für eine beschleunigte Digitalisierung des Gesundheitswesens frei gemacht. Die Länderkammer stimmte dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) zu.
Es sieht vor, dass Versicherungen ab 2025 elektronische Patientenakten (ePA) standardmäßig für jeden Patienten anlegen – außer, er widerspricht ausdrücklich. Damit gilt die sogenannte Opt-out-Regelung. Die ePA soll digitale Medikationsübersichten, Arztbriefe sowie Röntgen- und Laborbefunde speichern. Damit sollen Mehrfachuntersuchungen vermieden und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten frühzeitig erkannt werden.
Das Management der ePA liegt künftig in Patientenhand: Die Versicherten können dann Ärzten denn Zugriff auf die Daten gewähren oder verweigern. Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollen sie die Daten mitnehmen können. Ferner sollen medizinische Sprechstunden, Sitzungen in der Psychotherapie und Pflegebegutachtungen per Video ermöglicht werden.
Das Gesetz regelt auch die Verwendung elektronischer Rezepte, die seit 1. Januar verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung sind. Dabei bekommen Patienten statt des gewohnten rosa Zettels einen Code auf das Handy oder auf die elektronische Gesundheitskarte, mit dem sich in Apotheken Medikamente abholen lassen. Auch per App soll das Rezept eingelöst werden können.
Laut Gesetz soll auch die Telemedizin ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. Insbesondere Videosprechstunden sollen noch umfassender eingesetzt und leichter genutzt werden können. Dazu wird die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden in einem ersten Schritt aufgehoben. Die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird eingeführt. Auch eine “assistierte Telemedizin in Apotheken” ist künftig möglich.