Opfer von häuslicher Gewalt sollen nach dem Willen der Länder besser geschützt werden. Der Bundesrat brachte dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg. Ziel sei es, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Über die Initiative müsste der Bundestag entscheiden, eine Frist dafür gibt es nicht.
Der Entwurf sieht vor, Täter bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen härter zu bestrafen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sollen in diesen Fällen möglich werden. Auch solle - ähnlich wie beim Stalking - Untersuchungshaft angeordnet werden können.
