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Kurhessische Synode stimmt Evangelischer Hochschule Hessen zu

Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat am späten Freitagabend während ihrer Frühjahrstagung in Hofgeismar der Gründung einer Evangelischen Hochschule Hessen (EHH) zugestimmt. Vorgesehen ist eine Fusion der Evangelischen Hochschule Darmstadt (EHD) inklusive ihres Standorts in Schwalmstadt-Treysa und der CVJM-Hochschule in Kassel. Der Zusammenschluss soll von den Trägern EKKW, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), CVJM-Gesamtverband Deutschland und Land Hessen finanziert werden.

Für die EKKW sei die Perspektive und die finanzielle Unterstützung einer gemeinsamen Evangelischen Hochschule Hessen wichtig und zukunftssichernd, erläuterte Regina Sommer, Leiterin des Referates Theologische Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKKW. „Evangelisch profilierte Fachkräfte für diakonische, religions- und gemeindepädagogische Felder werden überall gebraucht.“

Die EKKW unterstütze seit Jahren die EHD mit aktuell rund 1.300 Studierenden und die CVJM-Hochschule mit rund 350 Studierenden finanziell. Beide seien langfristig unterfinanziert, führte Sommer aus. Die kurhessische Kirche sei froh über die Bereitschaft des Landes Hessen zur Mitfinanzierung – unter der Voraussetzung, dass sich beide Einrichtungen zu einer gemeinsamen Evangelischen Hochschule Hessen zusammenschließen.

Geplant ist, dass das Land Hessen bis 2030 rund 70 Prozent der Finanzierung übernimmt. Die beiden hessischen Kirchen und der CVJM tragen gemeinsam 26 Prozent, den Rest soll die Hochschule selbst erwirtschaften. Für die EKKW bedeutet das laut Sommer eine Entlastung: Ihr jährlicher Zuschuss von derzeit rund 1,1 Millionen Euro für beide bisherigen Hochschulen könnte bis 2030 auf etwa 700.000 Euro für die EHH sinken – ein Rückgang um rund 30 Prozent.

Die Synode der EKHN hatte bereits am Donnerstag für den Zusammenschluss gestimmt. Am 12. Mai entscheidet die Mitgliederversammlung des CVJM Deutschland darüber. Nach Angaben der kurhessischen Kirche tritt der Kooperationsvertrag der drei Partner in Kraft, wenn das Land Hessen seine Zustimmung zu einer knapp 70-Prozent-Finanzierung gegeben und vertraglich festgehalten hat.