Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten hat sich das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz nach Überzeugung des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann bewährt. Behörden gingen immer professioneller mit Auskunftsanfragen um, sagte er am Donnerstag in Mainz. Die Zahl der Beschwerden und Beratungen habe allerdings weiter leicht zugenommen. In 284 Fällen vermittelte Kugelmanns Büro 2025 zwischen Antragstellern und Verwaltung.
Vereinzelt komme es noch immer vor, dass Anfragen komplett ignoriert würden, berichtete der Landesbeauftragte. Auch wegen zu Unrecht abgelehnter Auskunftsersuches wurden Behörden gerügt. So verfuhr die Stadt Boppard Kugelmanns Worten zufolge rechtswidrig, als sie einem Petenten Auskünfte zu den städtischen Finanzen verweigerte, weil dieser kein berechtigtes Interesse an den Zahlen habe. Tatsächlich sei für das Gesetz völlig unerheblich, warum etwas angefragt werde. Auch sei nicht entscheidend, ob eine Behörde zuständig für ein Thema sei, sondern lediglich, ob die begehrten Informationen bei ihr vorliegen. „Das ist in der Tat eine Stärke des Transparenzgesetzes“, sagte der Landesbeauftragte.
Auch Medienvertreter nutzten die Möglichkeiten des Gesetzes zunehmend, berichtete er. Um Vermittlung war sein Büro beispielsweise für die Recherche einer überregionalen Zeitung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten gebeten worden. Das Landessozialamt in Mainz hatte eine Anfrage abgelehnt, welche großen Unternehmen im Land die gesetzliche Quote von fünf Prozent nicht erfüllen und eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Diese Informationen stellten laut Behörde ein Betriebsgeheimnis dar, da sie das Ansehen der Firmen schmälern könnten.
Dies sieht der Landesbeauftragte anders. Zwar müsse exklusives Wissen von Unternehmen, von dem Mitbewerber profitieren könnten, geschützt werden: „Aber nicht jeder Imageschaden ist ein Geschäftsgeheimnis.“