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Kritik an Lauterbachs Plan zum “Gesunden-Herz-Gesetz”

Keine “Pfefferminzbonbons aus dem Supermarkt” sind Statine – der Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen geht Lauterbachs Plan zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen scharf an.

Der Chef des höchsten Entscheidungsgremiums der gesetzlichen Krankenversicherung, Josef Hecken, hat massive Kritik an dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen geübt. “Mehr Medikamente und Check-ups schon für Kinder sind Aktionismus, aber keine Strategie, die Zivilisationserkrankung in den Griff zu bekommen”, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen (G-BA) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montag).

“Statt sich dafür einzusetzen, dass sich Kinder gesund und ausgewogen ernähren und es Aufklärungskampagnen zu einer gesunden Lebensweise gibt, sollen Arzneimittel verordnet werden”, beklagte Hecken. Die von Lauterbach präferierten Statine (Cholesterinsenker) seien keine “Pfefferminzbonbons aus dem Supermarkt”, sondern Medikamente mit vielen Wechsel- und Nebenwirkungen, warnte Hecken. Sie verursachten beispielsweise Muskelschmerzen, Leberschäden oder Diabetes.

Lauterbach plant demnach mit dem Gesetz unter anderem, die Bedingungen für die Verschreibung von Statinen deutlich zu lockern und damit rund zwei Millionen Menschen mehr als bisher den Zugang zu diesen Medikamenten zu ermöglichen. Das betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche. Damit folgt Lauterbach zwar Empfehlungen von Kardiologen, wie das Redaktionsnetzwerk berichtet. Andere Ärzteverbände und die gesetzlichen Krankenkassen seien aber vehement dagegen.

Hecken sagte, bei einem solchen Vorgehen beginne die lebenslange Medikation künftig schon im Teenageralter. “Die Herangehensweise, schon bei Kindern dauerhaft auf die Gabe von Arzneimitteln zu setzen, muss doch die absolute Ausnahme bleiben, wenn aus medizinischen Gründen nichts anderes geht”, mahnte er und betonte: “Frühe Arzneimittelgaben müssen auf unabdingbar notwendige Einzelfälle wie Kinder mit genetischer Vorbelastung beschränkt werden, bei denen eine Änderung des Lebensstils allein nicht ausreicht.”