Unterstützung für die zivile Seenotrettungsorganisation „Sea-Eye“ soll nur noch bei Rückführung von Flüchtlingen in ihre Heimat erfolgen. Das fordert der Konstanzer Kreistag und hat seine finanzielle Hilfe für private Seenotrettungsorganisationen zum ersten Mal an eine Bedingung geknüpft. In einem Beschlussantrag fordert er die Regensburger Hilfsorganisation auf, „die aus Seenot aufgegriffenen Menschen zurück zu ihrem Ursprungs-/Abfahrtsort, die afrikanische Küste bzw. gegebenenfalls die türkische Küste“ zu bringen, teilte „Sea-Eye“ am Montag mit. Andernfalls solle die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis eingestellt werden.
Falls „Sea-Eye“ den vorgeschlagenen illegalen Rückführungen zustimmen würde, wäre die CDU-Fraktion bereit, über eine Erhöhung der Förderung zu diskutieren, heißt es weiter. Begründet hatte die CDU-Kreistagsfraktion ihren Antrag damit, dass die Präsenz ziviler Rettungsschiffe „Anreize für irreguläre Migration und lebensbedrohliche Migrationsrouten“ verfestigten. Sollte keine Bestätigung erfolgen, werde der Landkreis die Zahlung einstellen, „da mit öffentlichen Mitteln keine Seenotrettung unterstützt werden darf“, heißt es im Antrag der CDU. Sie ist mit 23 Sitzen die stärkste Fraktion im Konstanzer Kreistag.
Sea-Eye-Sprecher Gorden Isler sagte, dass die Argumentation mit einem Pull-Faktor bereits von mehreren Studien widerlegt worden sei. Zudem verbiete die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. „Sea-Eye“ kündigte an, eine Unterstützung durch den Landkreis Konstanz abzulehnen. Der Landkreis Konstanz unterstützt die Seenotrettung auf dem Mittelmeer seit 2019 laut eigenen Angaben mit einem Betrag von 10.000 Euro jährlich.
Im Februar dieses Jahres hatte das oberste italienische Berufungsgericht die Übergabe von Menschen an die sogenannte libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da Libyen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Vergewaltigung und Mord kein sicherer Ort sei. (00/3902/09.12.2024)