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Krankenkassen: Unnötige Strahlung für Embryos durch “Babyfernsehen”

Die Krankenkassen beklagen: Durch unnötige und verbotene Ultraschall-Untersuchungen, sogenanntes Babyfernsehen, würden Embryos unnötiger Strahlung ausgesetzt. Und Frauenärzte kassierten, so der Vorwurf.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) wirft Frauenärzten vor, Schwangeren gegen Geld nach wie vor medizinisch nicht notwendige Ultraschalluntersuchungen anzubieten und damit die Gesundheit des Embryos zu gefährden. “So nett es sein mag, den Nachwuchs in Farbe und 3D zu sehen”: Seit 2021 sei das sogenannte Babyfernsehen gegen Bezahlung verboten, sagte MD-Chef Stefan Gronemeyer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der Embryo solle keiner medizinisch nicht begründeten, also unnötigen Strahlung ausgesetzt werden. Gronemeyer appellierte an die Eltern, sich auf solche Angebote nicht einzulassen; im Interesse des Kindes”.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus legal weitere Ultraschalluntersuchungen als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung selbst bezahlt werden. Medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen sind seit Januar 2021 durch eine Novellierung des Strahlenschutzgesetzes verboten. Das Verbot umfasst auch Verfahren, die landläufig “Babyfernsehen”, “Babykino” oder “Babyviewing” genannt werden. Sind derartige Untersuchungen medizinisch begründet, sind sie jederzeit erlaubt.