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Krankenkasse klagt über Rekordschaden durch Abrechnungsbetrug

3,67 Millionen Euro Schaden soll allein ein Pflegedienst mit falschen Abrechnungen für Pflegekurse verursacht haben. Der bisher größte Einzelfall, berichtet die Krankenkasse KKH. Aber leider kein Einzelfall.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) klagt über einen neuen Höchststand beim Betrug mit Abrechnungen. Bundesweit sei ihr 2024 ein Rekordschaden von 5,4 Millionen Euro entstanden, teilte die Kasse am Mittwoch in Hannover mit.

Dabei habe alleine ein ambulanter Pflegedienst in Sachsen-Anhalt einen Schaden von rund 3,67 Millionen Euro verursacht, so die KKH weiter. Dies sei die bundesweit mit Abstand höchste Schadenssumme, die sie bislang in einem einzelnen Fall festgestellt habe. Der Pflegedienst soll Kosten für Pflegekurse mit unrealistisch hohen Teilnehmerzahlen abgerechnet und das Geld veruntreut haben.

Im Ländervergleich auf Platz zwei und drei nach Sachsen-Anhalt seien Bayern mit rund 648.000 Euro und Nordrhein-Westfalen mit mehr als 500.000 Euro gefolgt, so die KKH weiter. Etwa 600.000 Euro habe man sich bereits zurückholen können – gerichtlich oder außergerichtlich.

Die Bandbreite an Betrugsversuchen ist laut KKH groß. Sie reiche von gefälschten Rezepten für teure Medikamente über den Missbrauch von Gesundheitskarten und erfundene Behandlungen bis hin zu erschlichenen Krankengeldzahlungen. Ein Schwerpunkt liege im Bereich der ambulanten Pflege.

Nach Angaben der Krankenkasse belief sich der Gesamtschaden durch Betrug und Korruption in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in den Jahren 2022 und 2023 auf mehr als 200 Millionen Euro. Die Dunkelziffer sei allerdings sehr hoch; sie könne laut einer internationalen Studie allein in Deutschland rund 18,5 Milliarden Euro betragen.

Die ergaunerten Gelder fehlten zum einen in der Versorgung der Versicherten, erklärte KKH-Chefermittler Emil Penkov: “Auf der anderen Seite gefährden die betrügerischen, teils skrupellosen Leistungserbringer Menschenleben – zum Beispiel, wenn schwerkranke Patientinnen und Patienten gepanschte Medikamente erhalten.”

Die KKH hat im Jahr 2001 eine Prüfgruppe zur Bekämpfung von Abrechnungsmanipulation eingerichtet. Sie war nach eigenen Angaben die erste bundesweit tätige Krankenkasse, die eine solche Spezialeinheit ins Leben rief.