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Krankenhausexperte: Notwendige Kliniken gezielt unterstützen

Die Krankenhausreform ist ein zähes Projekt. Ein Experte fordert von der neuen Regierung, zusätzliche Gelder nicht mit der Gießkanne auszuteilen, sondern gezielt für die Versorgung notwendige Häuser zu unterstützen.

Eine künftige schwarz-rote Bundesregierung überlegt, den Krankenhäusern eine Finanzspritze von zusätzlich vier Milliarden Euro zukommenzulassen. Dass die Mittel nicht per Gießkanne an alle Kliniken gehen sollen, befürwortet der ehemalige Leiter der Regierungskommission Krankenhaus, Tom Bschor. “Es ist richtig, dass die Koalitionäre offensichtlich beabsichtigen, gezielt die Krankenhäuser zu unterstützen, die zukünftig benötigt werden”, sagte er dem “Deutschen Ärzteblatt” (Mittwoch).

Die Politik habe in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich ungezielt zusätzliche Milliarden in das System gegeben, kritisierte er. Dieses Geld habe den Reformdruck aus dem System genommen, das sich derzeit wirtschaftlich nicht trage. Besser sei eine Umstrukturierung des stationären Sektors, so dass hinterher jede Klinik, die einigermaßen ordentlich arbeite, am Ende des Jahres auch eine schwarze Zahl in der Bilanz habe, sagte Bschor im Hinblick auf die Krankenhausreform.

Die mögliche schwarz-rote Bundesregierung will die finanzielle Stabilität “bedarfsnotwendiger Krankenhäuser” sichern. Mit insgesamt vier Milliarden Euro soll die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung geschlossen werden, heißt es in einem ersten Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit. Diese Ergebnisse sollen als Grundlage für einen möglichen Koalitionsvertrag der Regierung zwischen Union und SPD dienen.

Die Formulierung, das Geld nur an “bedarfsnotwendige” Kliniken auszahlen zu wollen, sei sehr wichtig, betonte Bschor. “Wir wollen in die Krankenhäuser investieren, die wir auch in der Zukunft brauchen und nicht in die Häuser, die sich jetzt sowieso ändern müssen innerhalb der Krankenhausreform.”

Eine einfache Möglichkeit, bedarfsnotwendige Krankenhäuser festzulegen, wäre, die Definition der Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser zu nutzen, schlug Bschor vor. Derzeit erhalten 121 Krankenhäuser im ländlichen Raum eine zusätzliche finanzielle Förderung, weil sie wichtig für die Grundversorgung sind, aber sich nicht kostendeckend finanzieren können. “Diese Zahl ist nach den Zielen der Koalitionäre aber vermutlich zu wenig”, sagte Bschor.

Für die Regelung der Sicherstellungszuschläge gilt, dass ein Krankenhaus unverzichtbar ist, wenn durch die Schließung der Klinik zusätzlich mindestens 5.000 Einwohner mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssten, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen.

Zudem werden die Sicherstellungszuschläge derzeit nur auf die Grundversorgung der Inneren Medizin und Chirurgie sowie der Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin begrenzt. “Es gibt aber auch sicher bedarfsnotwendige Neurologien”, sagte Bschor. Auch hier könne man Vorgaben anpassen, um bedarfsnotwendige Kliniken zu definieren. Ein anderer Vorschlag könnte sein, dass die Bundesländer eine erste Vorplanung vornehmen könnten und darin festlegen, welche Kliniken für welche Bereiche benötigt werden.