BIELEFELD – Nach Angaben von Amnesty International (AI) gibt es in Marokko nach wie vor regelmäßig Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Während nur wenige Staatsbedienstete wegen Folter vor Gericht gestellt würden, liefen Überlebende Gefahr, wegen „Falschaussage“ oder auf der Grundlage von Diffamierungsgesetzen zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden, wenn sie offen Foltervorwürfe erheben.
Folter könne, so heißt es, in aller Öffentlichkeit direkt nach der Festnahme stattfinden, hinter den getönten Fensterscheiben der Fahrzeuge von Sicherheitskräften oder auf Polizeistationen. Zu den Opfern gehören Protestierende, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Personen, die des Terrorismus oder allgemeiner Straftaten verdächtigt werden. Da die Gerichte auf Aussagen angewiesen sind, die bei polizeilichen Vernehmungen gemacht werden, liegt ihnen viel daran, um jeden Preis ein „Geständnis“ zu erhalten.
In Algerien konnten nach Angaben von Amnesty International zwar die gewaltsamen Auseinandersetzungen, unter denen das Land in den 1990er Jahren gelitten hatte, weitgehend eingedämmt werden. Gleichzeitig aber, so heißt es, litten größere Teile der Bervölkerung unter anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot. Zudem gebe es Vorwürfe, dass die hohen Einnahmen aus dem Export von Öl und Gas zum Teil von korrupten Eliten abgezweigt werden. Öffentliche Proteste werden AI zufolge zumeist gewaltsam aufgelöst, regierungskritische Medien, Vereinigungen und Aktivisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten behindert. Der Staat verhindere außerdem die Aufklärung von schweren Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit, an denen vermutlich Sicherheitskräfte beteiligt waren. UK
Artikel teilen