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Kopfhörer im Straßenverkehr sind erlaubt – aber: Achtung!

Sie sorgen für Unterhaltung, bergen aber auch Risiken: Kopfhörer im Straßenverkehr. Ein Verkehrsexperte berichtet, worauf Nutzer achten sollten.

Kopfhörer sind praktisch und lässig – aber auch gefährlich? Oder gar verboten? Grundsätzlich ist es nach Angaben von Jonas Hurlin vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat nicht verboten, Kopfhörer im Straßenverkehr zu tragen. Allerdings heißt es in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung, dass das Gehör im Straßenverkehr nicht durch ein Gerät beeinflusst werden darf, also auch nicht durch einen Kopfhörer. Dabei komme es aber auf die Lautstärke der Musik an.

Konkret: Wer beim Rad- oder Autofahren zu laut über Kopfhörer Musik höre, riskiert laut Hurlin ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Bei Unfällen könnten Nutzer von Kopfhörern außerdem in Mithaftung genommen werden.

“Mit Kopfhörern sollte man Fahrgeräusche, Klingeln, Hupen oder das Martinshorn noch wahrnehmen können”, erklärt Hurlin. Der Verkehrssicherheitsrat rate deswegen davon ab, Kopfhörer über eine leise Lautstärke hinaus im Verkehr zu nutzen. “Wir weisen dringend darauf hin, dass im Verkehr alle Sinne wichtig sind.” Hurlin empfiehlt Menschen, die Kopfhörer tragen, ihre Nutzung kritisch zu hinterfragen.

Einer Studie im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates von 2015 zufolge, die die Allianz-Versicherung zitiert, war damals jeder fünfte Fußgänger und fast jeder fünfte Radfahrer regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Bei den Befragten zwischen 15 und 34 Jahren nutzte demnach sogar jeder zweite Fußgänger und jeder zweite Radfahrer regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer. Soziologen gehen davon aus, dass sich die Nutzung seither grundsätzlich deutlich stärker verbreitet hat.