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Kommunen müssen Mietspiegel erstellen

Kommunen ab 50.000 Einwohnern in Thüringen sind künftig durch Landesrecht verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Das Kabinett habe am Dienstag eine entsprechende Verordnung beschlossen, teilte Wohnungsbauministerin Susanna Karawanskij (Linke) im Anschluss an die wöchentliche Zusammenkunft der Thüringer Landesregierung in Erfurt mit.

Die Erstellung von Mietspiegeln liege im öffentlichen Interesse, sagte Karawanskij. Sie seien in der Praxis das wichtigste Darstellungsinstrument für die ortsübliche Vergleichsmiete. Ihr zugrundeliegendes Datenmaterial werde zudem auch in anderen Bereichen herangezogen, etwa für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft, wenn Sozialleistungen gewährt werden.

Bereits in der Vergangenheit seien Gemeinden als zuständige Behörden für die Erstellung von Mietspiegeln bestimmt worden. Die Zuständigkeit der Gemeinden sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt gewesen.
Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 habe der Gesetzgeber die rechtlichen Regelungen jedoch verändert, sodass den Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben mehr durch Bundesgesetz übertragen werden durften.

Mit dem Erlass einer Landesverordnung habe Thüringen nun selbst die zuständigen Behörden für die Erstellung von Mietspiegeln bestimmen können.