Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier wirbt für eine zentrale Ansprechstelle für Betroffene von Missbrauch durch Ordensgeistliche. Es erweise sich als schwierig, wenn Betroffene sich mit unterschiedlichen Stellen auseinandersetzen müssten, um ihr Leid anerkennen zu lassen, heißt es in dem am Mittwoch in Trier veröffentlichten dritten Zwischenbericht. „Das gilt besonders für Taten, die zwar räumlich in Bistümern geschahen, aber von Ordensgeistlichen verübt wurden.“ Für diese Einzelfälle könnte die katholische Deutsche Bischofskonferenz eine sogenannte Clearingstelle einrichten.
Des Weiteren schlägt die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier einen Überblick über alle Ansätze und Ergebnisse der Aufarbeitungen in den verschiedenen Bistümern vor. Zwar ähnelten diese einander, jedoch seien sie auch immer den regionalen Gegebenheiten angepasst. Aus Sicht der Trierer Aufarbeitungskommission besteht „die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Berichte wissenschaftlich zu einer bewerteten Synopse zusammenzufassen“. Auch hier sollte die Bischofskonferenz tätig werden.
Die Aufarbeitungskommission verwies erneut auf die im laufenden Jahr vorgestellten Berichte zur Amtszeit des Trierer Bischofs Hermann-Josef Spital sowie zu dem gestorbenen Priester Edmund Dillinger und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Die bisherige historische Forschung kommt dem Tätigkeitsbericht zufolge auf 711 Missbrauchsbetroffene und 234 Beschuldigte oder Täter zwischen 1946 und 2021. Im kommenden Jahr solle ein Zwischenbericht zu den Amtszeiten des früheren Trierer Bischofs Reinhard Marx und seines aktuellen Nachfolgers Stephan Ackermann veröffentlicht werden. Dieser umfasse den Zeitraum 2001 bis 2021.
Des Weiteren läuft der Kommission zufolge zurzeit eine psychologische Studie unter Leitung von Petra Hank von der Universität Trier. Derzeit würden Daten zu einem Teilabschnitt über die Perspektive der Mitarbeitenden gesammelt. „Ziel ist es, mögliche Ansatzpunkte zu identifizieren, die in der Auseinandersetzung mit Konflikten oder unklaren Situationen das Belastungserleben vermindern und damit zu einer verbesserten Fehlerkultur im Umgang mit sexuellem Missbrauch beitragen“, heißt es im Tätigkeitsbericht. Dieser Studienteil solle im ersten Halbjahr 2025 vorgestellt werden.
Die Kommission spricht sich für ein Ende jeglicher Verjährungsfristen aus. Betroffene bräuchten oft Jahre oder Jahrzehnte, um sich anderen zu öffnen. Oft komme es dann nicht zu Ermittlungen, weil die Vorgänge strafrechtlich verjährt seien.