Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal – mit Einschränkungen. Aus Sicht vieler reicht der Schutz der Frauen aber nicht aus. Ein Expertengremium soll nun zeitnah neue Regelungen vorschlagen.
Eine unabhängige Expertenkommission soll Vorschläge für einen besseren Schutz von Prostituierten erarbeiten. Die Debatten der vergangenen Wochen zeigten deutlich, dass die Situation von Prostituierten dringend zu verbessern sei, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zum Start des Gremiums am Montag. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
Der Kommission gehören zwölf Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fach- und Arbeitsbereichen an, darunter Kriminologen, Sozialarbeiter und Digitalexperten. Den Vorsitz übernimmt der Jurist und Kriminologe Tillmann Bartsch.
Die Experten sollen gesetzliche und nicht-gesetzliche Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen erarbeiten. Grundlage bildet die im Frühsommer veröffentlichte Prüfung des Prostitutionsschutzgesetzes. Erste gesetzliche Maßnahmen sollen binnen 12 Monaten vorgeschlagen werden, darüber hinaus gehende Maßnahmen binnen 18 Monaten.
Der Bundesverband Nordisches Modell forderte, dass die Kommission die aktuellen gesetzlichen Regelungen kritisch prüft. Es brauche eine ernsthafte Auseinandersetzung mit strukturellen Problemen, die durch das Prostitutionsgesetz entstanden seien und im Prostituiertenschutzgesetz fortbestünden. “Auch die Realität von Prostitution muss kritisch vor dem Hintergrund einer gleichstellungsorientierten Gesellschaft beleuchtet werden.”
Der Verband kritisierte, dass keine ehemaligen Prostituierten in die Kommission berufen worden seien: “Frauen, die in der Prostitution waren und den Ausstieg aus diesem menschenverachtenden System geschafft haben, verfügen über eine unverzichtbare Expertise. Ihre Stimmen fehlen – und damit eine wesentliche Perspektive auf die Prostitution und die tatsächlichen Lebensumstände Betroffener”, erklärte die Verbandsvorsitzende Simone Kleinert.
Das Nordische Modell stellt den Kauf sexueller Dienstleistungen sowie deren organisierte Vermittlung unter Strafe – entkriminalisiert aber die Prostituierten selbst und bietet ihnen Unterstützung beim Ausstieg und Neuanfang. Laut Studien hat sich dieses Modell in mehreren europäischen Ländern als wirksam erwiesen. Demnach sind Prostitution und Menschenhandel in Schweden, Norwegen und Frankreich zurückgegangen.
Im Juni war eine mehr als 600 Seiten lange Expertise zum Prostitutionsschutzgesetz veröffentlicht worden. Darin bilanzierten die Kriminologen, dass das 2017 eingeführte Gesetz Schwächen habe, die aber behoben werden könnten. Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz 2017 wurde die Ausübung neu geregelt und wieder strenger reglementiert.
Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes war, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen von Prostituierten sowie ihren Schutz vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. Kritiker halten das Gesetz für gescheitert.