Ein Pfarrer soll einen Kollegen mehrfach erschreckt haben. Dieser zeigte ihn wegen Körperverletzung an. Das Gericht sah jedoch keinen Vorsatz.
Das Landgericht Mönchengladbach hat einen katholischen Geistlichen vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Ein Diakon hatte ihm vorgeworfen, ihn bei mehreren Gelegenheiten erschreckt zu haben. Aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung kann das bei dem Geschädigten laut Anklage unter anderem Panik und Krämpfe hervorrufen.
Das Gericht konnte allerdings keinen Vorsatz zum Erschrecken feststellen. Auch ein Wissen um die Schwere der Krankheit des Diakons sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Ansicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Verfahren hatte der Priester eingeräumt, es habe Situationen gegeben, in denen der Diakon sich erschreckt habe. Allerdings habe er seinen Kollegen lediglich begrüßt oder ohne böse Absicht laut angesprochen. Zudem habe er von der starken Beeinträchtigung des Mannes nichts gewusst. Zeugen unterstützten diese Darstellung.
Ein Diakon ist ein geweihter Amtsträger in der katholischen Kirche, der taufen, verheiraten, beerdigen, Wortgottesdienste leiten und predigen darf. Anders als ein Priester darf er jedoch nicht die Messfeier leiten oder die Beichte hören.