Das Bürgergeld soll der Vergangenheit angehören, so Kanzler Merz. Für Sozialhilfeempfänger heißt es, versäumen sie Termine bei der Arbeitsagentur, müssen sie mit Kürzung oder gar Streichung ihrer Leistungen rechnen.
Menschen, die Sozialhilfe erhalten, müssen künftig mit deutlich härteren Sanktionen rechnen. Darauf einigte sich die Koalition in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin erklärte. Erscheinen sie etwa nicht zum verabredeten Termin in der Arbeitsagentur, müssen sie mit Kürzungen und bei weiteren Versäumnissen sogar mit der Streichung der Bezüge rechnen, so Merz.
Auch der Name für die Bezüge von Sozialhilfe ändert sich. “Das Bürgergeld solle der Vergangenheit angehören”, so Merz. Künftig sollen Arbeitslose oder einkommensschwache Menschen eine Grundsicherung erhalten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, psychisch kranke Menschen oder Menschen mit anderen Beeinträchtigungen seien von den Sanktionen ausgenommen. Weiter erklärte sie, dass auch gegen Schwarzarbeit stärker vorgegangen werden solle. Ein Referentenentwurf zur Reform des Bürgergelds solle entsprechend angepasst und zügig beschlossen werden.
Das Bürgergeld wurde 2023 unter der Ampel-Regierung eingeführt. Damit wurden die bis dahin geltenden Hartz-IV-Regelungen abgelöst. Bereits im Koalitionsvertrag verständigten sich Union und SPD auf eine Reform des Bürgergelds. Aktuell beziehen rund vier Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter die Sozialhilfe, etwa 800.000 stocken ihr geringes Einkommen damit auf. Zusätzlich gibt es etwa 1,4 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger, darunter Kinder und Jugendliche und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Etwas mehr als die Hälfte der Bezieher sind deutsche Staatsbürger. Unter den Empfängern mit ausländischem Pass stammte der größte Anteil mit rund 700.000 aus der Ukraine.