Celle. Im Streit um die Werke des norddeutschen Künstlers Erich Klahn (1901–1978) könnte die Klosterkammer Hannover auch in zweiter Instanz eine Niederlage erleiden. Das Oberlandesgericht Celle hat in dem Rechtsstreit mit den Erben des norddeutschen Künstlers verhandelt. Nach einer ersten Einschätzung des Senats könne die Klosterkammer ihren Vertrag mit der Klahn-Stiftung nicht ohne weiteres kündigen, sagte der Vorsitzende Richter Ralph-Uwe Schaffert. Das Urteil darüber, ob die Klosterkammer ihre Arbeit als Trägerin der Klahn-Stiftung fortsetzen und die Werke des Künstlers weiter zeigen muss, wird am 10. März erwartet.
Die staatliche Behörde hatte den Vertrag vor zwei Jahren mit der Begründung gekündigt, dass der Künstler eine zu große Nähe zum Nationalsozialismus gehabt habe. Die Stifter bestreiten dies. In erster Instanz hatte das Landgericht Hannover den Erben des Künstlers Recht gegeben und die fristlose Kündigung des Vertrags aufgehoben. Daraufhin legte die Klosterkammer Berufung ein. Die Stifter hatten einem Fonds der Klosterkammer mehr als 1.000 Kunstwerke von Erich Klahn vermacht. Daraufhin entstand im Kloster Mariensee bei Hannover ein kleines Museum. Klahn schuf unter anderem Wandteppiche, Bilder und Illustrationen. Er gestaltete auch Fenster und Altäre in Kirchen.
Gutachten zu Klahn nicht eindeutig genug
Entscheidend für ein Urteil ist nach Ansicht des Celler Gerichtes die Auslegung des Stiftungsvertrages zwischen der Klosterkammer und den Klahn-Erben. Das Landgericht Hannover sei von einer "Schenkung unter Auflage" ausgegangen, die anders als ein Treuhandvertrag nicht gekündigt werden könne, sagte Schaffert. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass sein Senat zu einer ähnlichen Auffassung gelange.
Auch die beiden von der Klosterkammer in Auftrag gegebenen Gutachten zu Klahns Nähe zum Nationalsozialismus seien kein hinreichender Grund für eine Beendigung des Vertrages, sagte der Jurist. Nach den Gutachten des Kunsthistorikers Henning Repetzky und des Historikers Thomas Vogtherr hat der Künstler im völkischen Spektrum der 1920er und 1930er Jahre eine hervorgehobene Position gehabt und stand der NS-Ideologie nahe. "Es wurde nicht festgestellt, dass Klahn an abscheulichen Verbrechen beteiligt war", sagte Schaffert. Zwar sei die Sensibilität im Umgang mit der NS-Vergangenheit in den vergangenen Jahren gestiegen, das spiele aber für den Stiftungsvertrag keine Rolle.
Die Klosterkammer will nach den Worten ihres Direktors Andreas Hesse jetzt zunächst den Urteilsspruch und die Begründung abwarten. "Dann werden wir prüfen, welche Rechtsmittel wir einlegen", sagte Hesse. Nach Angaben von Richter Schaffert wäre die nächste Instanz der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (epd)