Klinikum Lippstadt: Landesarbeitsgericht verhandelt Berufung von Arzt

In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ in Lippstadt verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstag in Hamm über die Berufung des Gynäkologen Joachim Volz (AZ: 18 SLa 685/25). Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich am selben Tag zu rechnen, wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Vor dem Gerichtstermin ist eine Solidaritätsdemonstration angekündigt.

Mit dem Prozess solle auch eine politische, gesellschaftliche Bewegung ausgelöst werden, erklärte Volz am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft Ver.di. Krankenhäuser, die öffentlich finanziert werden, sollten dazu verpflichtet werden, medizinisch indizierte Handlungen zu ermöglichen. Unabhängig davon, wie der Prozess ausgehe, sei es Aufgabe der Politik, diesen Missstand zu ändern.

Durch die Dienstanweisung sehe er seine ärztliche Tätigkeit beeinträchtigt und die Rechte seiner Patientinnen nicht gewahrt, erläuterte Volz. Zuvor habe er die Berechtigung gehabt, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das Gericht habe in erster Instanz jedoch geurteilt, dass er als Chefarzt in besonderem Maße der Morallehre der katholischen Kirche verpflichtet sei, erklärte Volz. Die Dienstanweisung beziehe sich nicht nur auf das Klinikum, sondern auch auf seine Tätigkeit als niedergelassener Arzt in Bielefeld.

Das Arbeitsgericht Hamm hatte am 8. August eine Klage des Chefarztes gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen. Das beklagte Krankenhaus sei berechtigt gewesen, im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen, hatte das Arbeitsgericht Hamm erklärt. Die Klage von Volz richtete sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. (AZ: 2CA 182/24).

Hintergrund der Weisungen ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus. Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts hat der Frauenarzt Berufung eingelegt. Zudem startete er über eine Crowdfunding-Plattform eine Spendenaktion sowie über die Plattform www.innn.it die Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“, die bislang von etwa 300.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Mit einer Demonstration vor dem Gerichtstermin soll gegen das katholische Abtreibungsverbot protestiert werden. Das bisherige Urteil offenbare dringenden Handlungsbedarf, hieß es in dem Aufruf: Solange religiöse Träger Einfluss auf grundlegende medizinische Entscheidungen nehmen könnten, sei das Selbstbestimmungsrecht von Patienten in Gefahr. Unter dem Titel „Meine Hilfe ist weder Mord noch Sünde!“ sollen neben Volz unter anderem auch Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken sprechen.

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