Thüringens Bürgerbeauftragter Kurt Herzberg fordert eine Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte Nachbarschaftshelfer in der häuslichen Pflege. Sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Helfenden bräuchten Klarheit darüber, wie es nach dem Jahresende weitergehe, sagte er am Mittwoch in Erfurt.
Seit April 2023 können laut Herzberg auch in Thüringen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro für Unterstützung ausgeben, die von den Nachbarschaftshelfern geleistet wird. Voraussetzung sei eine Registrierung und der Besuch von Pflegekursen, die aber erst mit Verspätung angeboten worden seien. Daher solle eine bis zum Jahresende geltende Übergangsregelung eine Aufnahme der Tätigkeit für diejenigen ermöglichen, die 2024 noch keinen Kurs besuchen konnten.
Bis heute gelang es den Pflegekassen laut Herzberg nicht, eine ausreichende Zahl an Kursen anzubieten. Als Folge drohten die bereits tätigen Nachbarschaftshelfer, ihre Berechtigung zum Ende des Jahres zu verlieren. Nötig sei eine frühzeitige Aussage darüber, ob die Übergangsregelung für Thüringen im Sinne der Betroffenen verlängert werde, betonte der Bürgerbeauftragte. Das zur Verfügung gestellte Entlastungsgeld von der Pflegeversicherung helfe sehr, die Alltagsunterstützung in der Nachbarschaft zu organisieren, etwa wenn pflegende Angehörige verhindert seien.
Der Thüringer Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft im Umgang mit Behörden.