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Klage von Altkanzler Schröder gegen Kanzleramt mit geringen Chancen

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) könnte mit seiner Klage gegen das Kanzleramt wahrscheinlich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitern. Der Vorsitzende Richter Markus Kenntner machte am Donnerstag in der Verhandlung in Leipzig starke Zweifel an den Erfolgsaussichten der Revision Schröders deutlich. „Wenn der Rechtsstreit verfassungsrechtlicher Art ist, dann dürfen wir darüber nicht entscheiden“, sagte Kenntner: „Wenn es fortwirkende Aufgaben für Schröder geben sollte, dann kommen wir nicht weg von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit.“ Eine Entscheidung wird noch am Donnerstag erwartet.

Der Altkanzler will auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus seinem Amt Büroräume und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag gestellt bekommen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 festgestellt, dass Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus seinem Amt mehr wahrnehme und deshalb sein Büro ruhend gestellt.

Bis zum Sommer 2022 hatte der SPD-Politiker sieben Räume im Bundestag und vier Mitarbeiter zur Verfügung gestellt bekommen. Seitdem sind keine Mitarbeiter, die vom Bundestag bezahlt werden, mehr für Schröder tätig. Das Kanzleramt forderte Schröder außerdem dazu auf, die amtlichen Unterlagen aus seinem Büro an das Kanzleramt zu übergeben.

Schröder erhob deshalb im August 2022 Klage gegen das Kanzleramt, die das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2023 abwies. Die Berufung gegen dieses Urteil wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Juni 2024 zurück.

Ein Anwalt des Altkanzlers sagte in der Verhandlung in Leipzig, es existierten Erwartungen an Schröder, dass er als diplomatischer Vermittler tätig sei, dass er Bürgeranfragen beantworte, Schirmherrschaften übernehme und Unterlagen aus seiner Amtszeit archiviere. Der Entzug von Mitarbeitern und Büros im Jahr 2022 sei eine „willkürliche Entscheidung ohne Sachverhaltsermittlung“ gewesen. Ein Anwalt des Kanzleramts entgegnete, der Altkanzler habe kein Sonderrecht, sich selbst öffentliche Aufgaben zuzuschreiben.

Richter Kenntner wies darauf hin, dass es kein Gesetz gebe, das die Ausstattung mit Büros und Mitarbeitern von ehemaligen Bundeskanzlern regele. Der Bundesrechnungshof habe dies schon 2018 gerügt. „Seitdem hat sich nichts geändert“, sagte Kenntner. Gesetzesvorschläge dazu hätten im Bundestag keine Mehrheit gefunden.

Der 81-jährige Altkanzler war zu der Verhandlung selbst nicht erschienen. Einer seiner Anwälte sagte, es sei ihm aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht möglich gewesen. Sollten die Leipziger Bundesrichter die Klage des Altkanzlers abweisen, bliebe ihm dann noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.