Den kirchlichen Strafprozess gegen einen Priester im Bistum Eichstätt hat ein kirchliches Gericht jetzt für abgeschlossen erklärt. Der Angeklagte könne nach Kirchenstrafrecht nicht verurteilt werden, teilte das Bistum Eichstätt am Mittwoch mit. Weder die Schuld noch die Unschuld des Geistlichen habe zweifelsfrei festgestellt werden können. Nach den Vorgaben der kirchlichen Gerichtsbarkeit sei der Mann aus „Mangel an hinreichender Gewissheit“ freigesprochen worden, hieß es. Das Urteil des Metropolitangerichts Bamberg sei nicht rechtskräftig und werde nun der zuständigen Behörde im Vatikan zur Überprüfung vorgelegt.
Auch wenn der beschuldigte Geistliche jedes Fehlverhalten abgestritten habe, habe das Gericht das Bistum Eichstätt aufgefordert, Maßnahmen gegen den Mann zu ergreifen. Es sei von einem schwerwiegenden Fehlverhalten gegenüber jungen Frauen überzeugt. Das Bistum sollte ihm eine Geldbuße auferlegen und ihn vom Seelsorgedienst ausschließen. Das Bistum Eichstätt prüfe das Urteil und die Empfehlungen, hieß es. Zudem würden vorläufige disziplinarische Maßnahmen wie die Freistellung vom Dienst bestehen bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Dem Bistum Eichstätt waren im Dezember 2022 die Vorfälle gemeldet worden. Es habe den Priester dann freigestellt und die staatlichen Behörden informiert, heißt es in der Mitteilung. Das Bistum dankte den Betroffenen für ihre Hinweise und ihren Mut und bedauerte das ihnen zugefügte Leid. Es wies darauf hin, dass Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs dem Betroffenenbeirat und externen Ansprechpersonen gemeldet werden könnten. (2765/27.08.2025)