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Kirchensynode beschließt Kirchentag in Frankfurt

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstag in Frankfurt am Main die Einladung eines Deutschen Evangelischen Kirchentags Anfang der 2030er Jahre nach Frankfurt beschlossen. Dafür stellt die Kirche zehn Millionen Euro als Festzuschuss bereit. Darüber hinaus wäre laut der Vorlage ein Zuschuss der öffentlichen Hand in ähnlicher Höhe nötig. Zusagen von Bund, Land und Stadt lägen noch nicht vor. Hinsichtlich der Stadt Frankfurt könne die Kirche von einem Zuschuss ausgehen, sagte Kirchenpräsidentin Christiane Tietz.

Die Kirchenleitung schlage die Einladung vor, weil der Kirchentag eine hohe gesellschaftliche und kirchliche Strahlkraft habe, begründete Tietz. Wo Sprachlosigkeit und Skandalisierung in der Gesellschaft zunähmen, seien Dialogräume und Debatten notwendig. Auch für die EKHN könne der Kirchentag ein „Energiebooster“ sein. „Kirchentage lassen spüren, dass Christsein einen Unterschied macht.“ An der Vorbereitung sollten sich alle Regionen der Landeskirche beteiligen. Der Kirchentag in Frankfurt könne nach ganz Deutschland ausstrahlen.

Auf ihrer Tagung hat die Synode den Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre einstimmig beschlossen. Der Entwurf umfasst knapp 746 Millionen Euro für das Jahr 2026 und 737 Millionen Euro für das Jahr 2027. Nach einer Debatte stimmten die Delegierten auch einer Vorlage zu, zusätzlich zum bestehenden Einsparvolumen von 140 Millionen Euro bis 2030 den jährlichen Haushalt bis 2035 um mindestens weitere 75 Millionen Euro zu kürzen.

Die Erträge der Kirche werden nach Informationen von Finanzdezernent Thorsten Hinte von 697,5 Millionen Euro (2025) auf 666,6 Millionen Euro (2026) und auf 658 Millionen Euro (2027) sinken. Haupteinnahmequelle ist die Kirchensteuer, die in Zukunft wegen der sinkenden Mitgliederzahl zurückgehen wird. Zum Ausgleich des prognostizierten Jahresfehlbetrags müssen aus der Ausgleichsrücklage 53 Millionen Euro für 2026 und 54,7 Millionen Euro für 2027 entnommen werden.

Größter Ausgabenposten sind die Personalaufwendungen. Für die mehr als 20.000 Beschäftigten sind jährlich über 340 Millionen Euro vorgesehen. Dazu hat die Synode ein neues Mitarbeitsgesetz beschlossen, nach dem auch Menschen ohne Kirchenmitgliedschaft oder anderer Religionszugehörigkeit Mitarbeitende werden dürfen. Damit vollzog die Synode nach, was vielerorts bereits Praxis ist. Gleichzeitig legt das Gesetz fest, dass in Tätigkeiten der Verkündigung, Seelsorge, Bildung oder in besonderer Verantwortlichkeit für das evangelische Profil sowie in Leitungsfunktionen die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Voraussetzung bleibt.

Die Pröpstin für Nord-Nassau, Sabine Bertram-Schäfer, wurde mit großer Mehrheit wiedergewählt. Ihre zweite Amtszeit wird von Anfang 2027 bis Ende 2032 laufen. Als neues ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung wurde die 21-jährige Studentin Hannah Ferber gewählt. Sie ist seit drei Jahren als Jugenddelegierte in der Synode.