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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist dem Verständnis nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. In Bayern und Baden- Württemberg sind es acht Prozent. Der Betrag wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Für den Steuereinzug bezahlen die Kirchen Gebühren an den Staat, der für diese Dienstleistung im Land Bremen vier Prozent des Steueraufkommens erhält.

Trotz der sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder stieg das Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in vergangenen Jahren wegen guter Konjunktur und den damit verbundenen gestiegenen Löhnen und Gehältern. In Zukunft wird damit gerechnet, dass dieser Effekt die Auswirkungen sinkender Mitgliederzahlen nicht mehr auffangen kann. Die Kirchen finanzieren mit dem Geld unter anderen ihr Personal in Seelsorge und sozialen Einrichtungen sowie Zuschüsse an sozial-caritative Verbände und Einrichtungen.

Die Bremische Evangelische Kirche hat eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr 1,1 Millionen Euro weniger Kirchensteuer als veranschlagt eingenommen. In diesem Jahr gab es bis zum Oktober ein Plus von 2,2 Millionen Euro, vor allem aufgrund von Mehreinnahmen bei den Mitgliedern, die Einkommensteuer zahlen. Bei den Lohnsteuerpflichtigen gab es hingegen ein Minus.

Für das kommende Jahr veranschlagt die Bremische Evangelische Kirche Kirchensteuer-Einnahmen von netto 50,9 Millionen Euro.