Die beiden großen Kirchen in Bayern verlieren Jahr für Jahr Zehntausende Mitglieder, was Auswirkungen auf die Kirchensteuer hat. Dazu kommt der Nachwuchsmangel bei Pfarrerinnen und Pfarrern. Die Frage tut sich auf: Was tun mit all den kirchlichen Immobilien, die Millionen an Bauunterhalt kosten. Die bayerische Landeskirche will daher ihren Immobilienstand bis 2035 deutlich verringern. Was es dabei zu beachten gibt, skizziert der Evanglischen Pressedienst (epd).
EVANGELISCHE GEBÄUDE IN BAYERN:
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist reich an Immobilien: 1.980 Kirchen und Kapellen befinden sich laut Homepage im Eigentum von Gemeinden und Dekanaten, dazu 1.680 Gemeindehäuser, 1.800 Pfarrhäuser, 770 Mehrzweckgebäude und 800 Kindergärten. Doch mittlerweile werden die Gebäude zur Last: 89 Prozent des CO2-Ausstoßes der ELKB kommen aus diesem Sektor. Und weil die Prognose bis 2050 eine Halbierung der Kirchenmitglieder – und damit der Kirchensteuern – voraussagen, reicht das Geld nicht mehr für den teuren Bauunterhalt.
IMMOBILIENSTRATEGIE:
Die ELKB hat deshalb beschlossen, ihren Immobilienbestand bis 2035 deutlich zu schrumpfen, um bis zu 50 Prozent. Auf der „roten Liste“ stehen dabei nicht die großen Kathedralen wie die Lukaskirche München oder St. Lorenz in Nürnberg, sondern eher kleine Sprengelkirchen oder Gemeindezentren aus der Wachstumszeit der 1960er- und 1970er-Jahre. Aber was macht man mit einer Kirche, die niemand mehr braucht? Aufgrund von Architektur, Baurecht, Theologie und Emotionen sei „jede Kirche ein Einzelfall“, weiß Wolfgang Hailer, der im Münchner Kirchengemeindeamt für Immobilienstrategie zuständig ist. Konzepte für Nachnutzungen zu erstellen, sei schwierig und langwierig, „weil es dafür keine Standardverfahren gibt“.
KIRCHEN IM KOMMUNALEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN:
Schon der Flächennutzungsplan, der in jeder Kommune festlegt, was auf welches Grundstück gebaut werden darf, schränkt die Möglichkeiten ein. Kirchen sind dort als „Flächen für Gemeinbedarf“ eingetragen. Wer an ihrer Stelle ein Wohnhaus bauen will, muss erst den Flächennutzungsplan ändern lassen – ein oft langwieriges Verfahren. Eher vereinbar mit dem Kriterium des Gemeinbedarfs sind Projekte wie Studentenwohnheime, Kindergärten, Altenheime oder Wohngruppen für Menschen mit Behinderung. Auch sie müssen mit den jeweiligen Bauämtern ausgehandelt werden.
KIRCHEN UND DENKMALSCHUTZ:
Ohnehin ist der Abriss von Kirchen bislang die Ausnahme. Viele Gotteshäuser unterliegen dem Denkmalschutz – dann sind oft schon kleinere Umbaumaßnahmen ausgeschlossen. Das kompliziert die Nachnutzung: Große, hohe Räume mit schlechtem Energiestandard sind nicht nur schwer als Künstleratelier, Café oder Stadtteiltreff zu bespielen, sondern im Winter auch extrem teuer zu heizen.
KIRCHEN ALS THEOLOGISCHER UND EMOTIONALER ORT: