Eine mögliche AfD-Landesregierung könnte nach den Worten des Kirchenjuristen Hans Michael Heinig den Kirchen Staatsleistungen nicht einfach vorenthalten. Sollte eine AfD-Regierung ihre Finanzverwaltung anweisen, das Geld nicht weiter auszuzahlen, wäre das rechtswidrig, sagte der Göttinger Staatsrechtler und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem in Berlin erscheinenden Magazin „zeitzeichen“ in einem online veröffentlichen Interview.
Weil es kein Grundsätzegesetz des Bundes zur Ablösung der Staatsleistungen gebe, sei eine Landesregierung verpflichtet, sie an die Kirchen zu zahlen, erklärte Heinig. Die AfD in Sachsen-Anhalt fordert in ihrem Regierungsprogramm für die Landtagswahl im September, „dass die Staatsleistungen ohne weitere Kompensation sofort eingestellt werden“. Laut Umfragen ist die AfD in Sachsen-Anhalt derzeit stärkste Kraft.
Kirchenrechtler Heinig: Robuste Mittel im Grundgesetz
Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt ihr Vorhaben umsetzen und dabei selbst verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ignorieren, sehe das Grundgesetz im äußersten Fall den Bundeszwang vor, erläuterte Heinig: „Hier gibt es theoretisch viele Möglichkeiten.“ Der Bund könne Mittel für das Land sperren oder ihm die Kompetenz für bestimmte Politikbereiche entziehen, etwa für Religionspolitik. Agiere eine Landesregierung hartnäckig verfassungswidrig, könne der Bund sie auch ihres Amts entheben. „Das Grundgesetz sieht für Verfassungskrisen sehr robuste Instrumente vor“, sagte der Kirchenrechtler.
Eine AfD-Landesregierung könne aber auch den Bund verklagen, damit er endlich das für die Ablösung der Staatsleistungen erforderliche Gesetz erlasse. So eine Klage könne Erfolg haben, da die Verfassung den Gesetzgeber genau damit beauftragt. Es sei „ein liederlicher Umgang“ mit dem Grundgesetz, „einen Verfassungsauftrag in 77 Jahren Grundgesetz nicht umzusetzen“, kritisierte Heinig. Eine Ablösung der Staatsleistungen nach fairen Grundsätzen zu fordern, sei auch nicht kirchenfeindlich.
