Im Streit zwischen Kirche und der Gewerkschaft Verdi um wiederholte Streikaufrufe am kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar zeichnet sich keine Einigung ab. Nach einer Klage durch die Evangelische Kirche Mitteldeutschland, die Diakonie und das Klinikum gegen Verdi ist ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Erfurt ergebnislos verlaufen, wie die Kirche mitteilte. Nun kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Die Kläger fordern, dass Verdi es unterlassen soll, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmende zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen, diese zu organisieren oder durchzuführen.
Warnstreik trotz Unterlassungsklage
Kurz nach Einreichung der Unterlassungsklage Ende Juli hatte die Gewerkschaft trotzdem zu einem Warnstreik an dem kirchlichen Klinikum für den 1. August aufgerufen. Daraufhin hatten Landeskirche, Diakonie und Klinikum einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um den Arbeitskampf zu verhindern. Das Arbeitsgericht Erfurt untersagte daraufhin den Warnstreik, weil dieser offensichtlich rechtswidrig sei.
Für kirchliche Einrichtungen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Es räumt den Kirchen das Recht ein, ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts zu schaffen. So sind Streiks und Aussperrungen bei evangelischer und katholischer Kirche sowie ihren Sozialverbänden Caritas und Diakonie verboten. Tarifverhandlungen finden in eigenen, auf Konsens ausgerichteten Gremien statt.
Der Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, erklärte: “Nachdem der Beklagten schon einmal einstweilig untersagt wurde, zum Streik aufzurufen und diesen durchzuführen, gehen wir davon aus, dass nun weitere Störungen des Betriebsablaufs unterlassen werden. Jede Gewerkschaft hat aber die Möglichkeit, sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beteiligen.”