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Kirche lässt Beschwerde gegen neue Anglikaner-Primas fallen

Die Wahl einer Frau zum geistlichen Oberhaupt der Kirche von England lag in der Logik der vergangenen Jahrzehnte. Doch es gibt Widerstand, auch auf juristischer Ebene. Nun gibt es eine Entwarnung für Sarah Mullally.

Erleichterung für die künftige Leiterin der anglikanischen Kirche von England: Ihre Kirche wird keine weiteren Maßnahmen zu einer Beschwerde über den Umgang von Bischöfin Sarah Mullally mit einem Missbrauchsfall ergreifen, wie britische Medien am Donnerstagabend berichteten. Die 63-jährige Mullally soll Ende Januar als Erzbischöfin von Canterbury und damit als erste weibliche Primas der anglikanischen Staatskirche antreten.

Im Dezember war bekannt geworden, dass die bisherige Bischöfin von London 2020 beschuldigt worden war, eine Beschwerde gegen einen Priester ihres Bistums nicht ordnungsgemäß behandelt zu haben. Mullally musste daraufhin einräumen, dass die Beschwerde gegen sie nicht vorschriftsgemäß untersucht worden sei, wohl aber die ursprüngliche Missbrauchsanzeige. Gegen die Entscheidung des Erzbischofs von York, Stephen Cottrell, die Beschwerde gegen Mullally nicht weiter zu verfolgen, kann der Beschwerdeführer laut BBC Berufung einlegen.

Ein Betroffenen-Anwalt, Andrew Graystone, wird mit den Worten zitiert: “Niemand wird überrascht sein, dass der Erzbischof von York die Beschwerde gegen seine Freundin und Kollegin, die designierte Erzbischöfin von Canterbury, fallengelassen hat; denn in drei Wochen wird es ihre Aufgabe sein, über Disziplinarbeschwerden gegen ihn zu befinden.” Die Kirche müsse das Vertrauen von Opfern und Öffentlichkeit von einem sehr niedrigen Niveau aus wieder aufbauen. Die Vorstellung, dass Bischöfe nur von anderen Bischöfen beurteilt werden können, trage dazu nicht bei.

Mullally soll Ende Januar offiziell als ranghöchste Geistliche der Church of England bestätigt werden. Sie wurde im Oktober zum 106. Erzbischof von Canterbury ernannt und folgt Justin Welby (2013-2025) nach. Welby war 2025 zurückgetreten, nachdem ihm erhebliche Versäumnisse im disziplinarischen Umgang mit einem Kinderschänder vorgeworfen worden waren.