Für wirksameren Kinderschutz wollen die Jugendämter in Niedersachsen die Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychotherapeuten ausbauen. Damit sollen beispielsweise Kinder, bei denen etwa in den sogenannten U-Untersuchungen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung auftauchen, schneller Hilfe bekommen, teilten die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, der Niedersächsische Landkreistag sowie der Niedersächsische Städtetag am Montag in Hannover mit. Die drei Spitzenverbände haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die entsprechende Abläufe, Ansprechpartner und Angebote regeln soll.
„Die Kooperationsvereinbarung bietet einen fachlichen und rechtlichen Rahmen für das Wer, Mit-Wem und Wie im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung“, erläuterte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. Dies biete Sicherheit in den Abläufen und stärke so den Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen. Die Vereinbarung umfasst den Angaben zufolge ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Eingangsbestätigung der Behörden. Hintergrund der Initiative ist eine gesetzliche Soll-Vorschrift, die Kooperation zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene zu regeln.