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Kinderpornografie-Prozess gegen Lehrerin erst im September

Der Aufsehen erregende Fall einer Lehrerin aus dem Westerwald, die nach ihrem Eingreifen in einem Mobbing-Fall wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt wurde, landet erst im Herbst vor Gericht. Die Hauptverhandlung sei auf den 26. September festgelegt worden, teilte das Amtsgericht Montabaur am Dienstag mit. Auf Bundesebene läuft aktuell bereits ein Gesetzgebungsverfahren, das den Kinderpornografie-Paragrafen im Strafgesetzbuch in vergleichbaren Fällen wieder entschärfen soll.

Gegen die Lehrerin war ermittelt worden, nachdem eine damals 13-jährige Schülerin sie um Hilfe gebeten hatte, weil in der Schule ein „intimes Video“ des Mädchens kursierte. Damit die Familie der Schülerin Anzeige erstatten konnte, hatte sich die Lehrerin das Video von einem Schüler zusenden lassen und es ungesehen an die Eltern weitergeleitet. Damit machte sie sich formal strafbar. Das Amtsgericht wollte die Anklage ursprünglich nicht zulassen, die Staatsanwaltschaft Koblenz legte dagegen jedoch erfolgreich Beschwerde ein.

Der Bundestag hatte erst 2021 Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder als Verbrechen eingestuft, das in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden muss. Die Verbreitung muss seither mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten geahndet werden. In der Zwischenzeit gab es auch zahlreiche Strafverfahren gegen Menschen, die die Taten verhindern oder beenden wollten.