Der Caritasverband Düsseldorf kann laut einem Urteil für eine in einem Pflegeheim aushelfende Ordensschwester keinen Verdienstausfall infolge einer Corona-Quarantäne geltend machen.
Der Caritasverband Düsseldorf habe keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Ordensschwester, die wegen einer Quarantäne-Anordnung in der Corona-Pandemie nicht als Pflegehilfskraft arbeiten durfte, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag mitteilte (AZ: 29 K 910/22).
Die Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei dem klagenden Caritasverband tätig ist, erhält für ihren Einsatz kein Arbeitsentgelt, wie das Gericht erläuterte. Somit sei durch die Quarantäne-Anordnung weder der Schwester noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden. Infolgedessen habe auch der Caritasverband keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung.