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Kein Schmerzensgeld wegen unzureichender Hochzeitsfotos

Für viele ist die Hochzeit der schönste Tag im Leben – weshalb dann ein Fotograf geordert wird. Liefert er aber nicht die erwarteten Motive, kann er nicht auf Schmerzensgeld verklagt werden.

Die Hochzeit: Für viele Paare der schönste Tag in ihrem Leben
Die Hochzeit: Für viele Paare der schönste Tag in ihrem LebenUnsplash / Nathan Dumlao

Wenn der Hochzeitsfotograf nach Meinung des Brautpaars das Ereignis nur unzureichend festgehalten hat, können die frisch Vermählten von ihm kein Schmerzensgeld verlangen. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Köln hervor, das ein amtsgerichtliches Urteil bestätigte.

Die Kläger hatten gegen Bezahlung einen USB-Stick mit 170 Hochzeitsfotos erhalten, vermissten aber Bilder von bestimmten Ereignissen wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos. Wegen der damit verbundenen “Enttäuschung und Trauer” verlangten sie 2.000 Euro Entschädigung. Dies lehnte das Amtsgericht ab, weil geringfügige Beeinträchtigungen des seelischen Wohlbefindens kein Schmerzensgeld begründe. Zudem stünden neben den 170 Fotos auch noch Bilder von Gästen zur Verfügung.

Auch das Landgericht wies die Kläger darauf hin, dass es keine tief gehende psychische Beeinträchtigung sehe und beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Daraufhin zog das Brautpaar die Klage zurück.