Die zum 1. April erfolgte Legalisierung von Cannabis hat zunächst keine Auswirkungen auf die Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz. Für Strafgefangene bleibe das bisherige Verbot weiterhin bestehen, teilte das Mainzer Sozialministerium auf eine Kleine Anfrage aus der Landtagsfraktion der Freien Wähler hin mit. Nach der geltenden Gesetzeslage könne im Strafvollzug der Besitz jeglicher Gegenstände verboten werden, wenn diese ein Risiko für Sicherheit und Ordnung in der Anstalt darstellen.
„Hiervon ist bei Stoffen, die die Gefangenen in einen Rauschzustand versetzen können, regelmäßig auszugehen“, heißt es in der Antwort von Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD), „sodass bereits das Einbringen von cannabishaltigen Stoffen in die Justizvollzugsanstalten zu untersagen sein wird.“ Eine gesondere rechtliche Regelung als Folge der gesetzlichen Cannabis-Legalisierung sei nicht notwendig dafür.
Aber nicht nur für Strafgefangene, sondern auch für angehende Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz soll Cannabis weiterhin Tabu bleiben. Die Hochschule der Polizei beabsichtigt nach Auskunft der Landesregierung, „jeglichen privaten Umgang mit Cannabis auf dem Campus über die Hausordnung zu verbieten“.