Vor der letzten Versammlung des katholischen Reformdialogs Synodaler Weg mahnen Reformgruppen die Bischöfe zur konsequenten Umsetzung der Beschlüsse. Kritik kam etwa an der fehlenden Beteiligung der Kirchenbasis an Bischofsbesetzungen oder an der fehlenden Predigterlaubnis für Frauen in einer katholischen Messe.
Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Ulrike Göken-Huismann, sagte am Dienstag in einem Online-Pressegespräch, bei der Predigterlaubnis für Laien und Laiinnen in der Eucharistiefeier sei noch nichts Konkretes geschehen. Die von den Bischöfen zu erarbeitende Partikularnorm, der Rom zustimmen muss, liege nicht vor. Der Beschluss sei bereits im März 2023 gefasst worden.
Der Sprecher der Queer-Initiative OutinChurch, Rainer Teuber, bemängelte fehlende Segensliturgien für gleichgeschlechtliche Paare. Es gebe zwar eine deutschlandweite Handreichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, doch diese sei nicht überall umgesetzt worden. Er halte nicht viel davon, dass Bischöfe für alles Mögliche in der Synodalversammlung abstimmen, hinterher aber davon nichts in ihren Bistümern umsetzen.
2019 hatten die katholische Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken als größte katholische Laienorganisation den Reformdialog Synodaler Weg vereinbart, um die Vertrauenskrise infolge des Missbrauchsskandals zu bewältigen. Zwischen 2020 und 2023 wurden auf fünf Synodalversammlungen 15 Texte mit Reformvorschlägen verabschiedet, darunter Vorschläge, die die Macht von Klerikern begrenzen und die Exklusion von Frauen und Homosexuellen beenden sollen. Von Donnerstag bis Sonntag tritt die Synodalversammlung in Stuttgart ein letztes Mal zur Evaluierung der Beschlüsse zusammen.
Der angekündigte Verzicht des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, auf eine zweite Amtszeit löste Bedauern aus. Der Sprecher der Reforminitiative „Wir sind Kirche“, Christian Weisner, sagte, der Rückzug Bätzings sei ein ernstzunehmendes Risiko für die Fortsetzung von Reformvorhaben in den kommenden Jahren.