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Kasse kritisiert Pflegebedürftigkeitsbegriff – Hauptgrund für Anstieg

Rund 5,7 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Aus Sicht der Barmer Ersatzkasse liegt das weniger an der Überalterung als vielmehr am Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Kasse fordert Anpassungen.

Immer mehr Menschen gelten in Deutschland als pflegebedürftig. Der Anstieg ist laut “Barmer-Pflegereport” jedoch nur zu 15 Prozent auf die alternde Gesellschaft zurückzuführen. In ihrem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Bericht rechnet die Ersatzkasse vor, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von 2015 bis 2023 von 3 auf 5,7 Millionen Menschen angewachsen ist. Damit sei der Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung um gut 3 Prozentpunkte angestiegen, die Alterung der Gesellschaft mache davon aber nur 0,44 Prozentpunkte aus, so die Bilanz.

Als Hauptgrund für die stark gestiegene Zahl der Menschen mit Pflegebedürftigkeit nennt die Kasse die Pflegereform aus dem Jahr 2017 mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und fünf Pflegegraden. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Christoph Straub, forderte daher großes Augenmaß bei der geplanten neuen Pflegereform. Es dürften keine weiteren Vorschläge mit Mehrausgaben unterbreitet werden, soweit diese nicht unmittelbar auf die demografische Entwicklung zurückzuführen seien.

Auch die Krankheitslast ist nach Aussage der Barmer nicht Treiber für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit. Eine Analyse von sechs akuten und sechs dauerhaften Erkrankungen, darunter Krebs und Hirninfarkt, habe ergeben, dass in allen Gruppen der Anteil der Pflegebedürftigen seit 2017 und der Reform angestiegen sei.

Zudem habe sich die Dauer der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 1, dem niedrigsten Grad, sowie im Pflegegeldbezug, erhöht. Pflegebedürftige mit einer langsam voranschreitenden Erkrankung wie Demenz würden mittlerweile früher und dann länger gepflegt. Diese Aspekte gelte es bei der Berechnung künftiger Bedarfe an Pflegeplätzen und Pflegekräften mit zu berücksichtigen.

Zur finanziellen Entlastung der Pflegeversicherung und der Pflegebedürftigen müssten auch Bund und Länder viel mehr als bisher beitragen, so Straub weiter. Nötig seien unter anderem die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund und die Entlastung der Pflegebedürftigen von Investitionskosten und Kosten der Pflegeausbildung durch die Länder.