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Kardinal

Zum Kardinal – Senatoren des Papstes und Papstwähler – werden in der Regel die Leiter von Vatikanbehörden ernannt. Auch ist die Würde an große und wichtige Bistümer der Weltkirche gebunden. Zumindest nach der Tradition.

Ein Kardinal ist der höchste katholische Würdenträger nach dem Papst. Das Wort “Kardinal” leitet sich vom lateinischen Wort “cardo” (Türangel) ab. Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, für die Papstwahl zu sorgen. Der Papst bestimmt die Kardinäle frei.

Zu Kardinälen werden in der Regel die Leiter der wichtigen vatikanischen Kurienbehörden ernannt. Auch ist die Würde traditionell an große und wichtige Diözesen der Weltkirche gebunden. Papst Franziskus ist von diesem Gebrauch vielfach abgewichen, um vor allem die “weltkirchlichen Ränder” in den Blick zu rücken. In Deutschland gelten Köln und München als traditionelle Kardinalssitze.

Kreiert werden die neuen Kardinäle durch ein Dekret des Papstes, das er bei einem Konsistorium verkündet. Dabei erhalten die neuen Würdenträger zu ihrem hellroten Gewand das Kardinalsbirett aus der Hand des Papstes. Der verstorbene Papst Franziskus interpretierte diese Farbe auch als Anforderung an die Träger, sie müssten bereit sein, für ihre Herde und die Kirche zur Not auch mit ihrem Blut einzustehen.

In der Vergangenheit bestand das Kardinalskollegium mehrheitlich aus Europäern, mit einem übergroßen Anteil an Italienern. Verstärkt seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) vollzieht sich eine immer weiter gehende Internationalisierung.