135 Kardinäle sind unter 80 und damit wahlberechtigt bei der Papstwahl. Ein Gesetz hat aber die Obergrenze fürs Konklave auf 120 festgelegt. Was gilt jetzt? Die Versammlung der Kardinäle hat verbindlich entschieden.
Die katholische Kirche steht vor dem größten Konklave aller Zeiten. 135 Kardinäle, also alle unter 80, sind wahlberechtigt, wenn am Mittwoch (7. Mai) die Wahl eines neuen Papstes beginnt. Wie der Vatikan am Mittwoch mitteilte, hat das Kardinalskollegium damit verbindlich eine bisher strittige Frage geklärt.
Das Kollegium ist bis zur Wahl eines neuen Papstes die höchste Instanz der katholischen Kirche und musste darüber entscheiden, welche Auswirkung es hat, dass Papst Franziskus mehr wahlberechtigte Kardinäle ernannt hat, als dies nach dem Kirchenrecht vorgesehen war. Denn Papst Johannes Paul II. hatte 1996 die Obergrenze per Gesetz auf 120 Papstwähler festgelegt.
Von den 135 Wahlberechtigten werden nur diejenigen nicht mitwählen, die sich mit ärztlicher Bescheinigung abgemeldet haben. Dies haben laut vatikanischem Presseamt bisher zwei Kardinäle getan, so dass voraussichtlich 133 an der Wahl teilnehmen werden. Falls es bei der Zahl bleibt, muss ein Kandidat mindestens 89 Stimmen auf sich vereinen, um Papst zu werden. Die “Sperrminorität” zur Verhinderung eines Kandidaten liegt somit bei 45 Stimmen.
Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das Kardinalskollegium mit: “In Ausübung seiner höchsten Gewalt hat Papst Franziskus eine Dispens von dieser rechtlichen Vorschrift verfügt (…), wodurch jene Kardinäle, die über die festgelegte Höchstzahl hinaus ernannt wurden, das Recht erworben haben, den Römischen Pontifex zu wählen.”
Zugleich klärte das Kollegium auch abschließend die Frage, ob der von Papst Franziskus 2020 entmachtete Kardinal Angelo Becciu an der Wahl teilnimmt. Es habe “zur Kenntnis genommen, dass Kardinal Giovanni Angelo Becciu mit Blick auf das Wohl der Kirche und die Ungestörtheit des Konklaves seine Entscheidung mitgeteilt hat, nicht daran teilzunehmen”.