Viele Namen potenzieller Nachfolger von WDR-Intendant Tom Buhrow geistern durch die Medien. Am Samstag sollen sich Kandidaten der Findungskommission präsentieren. Dann wird entschieden, wer es bis zum Rundfunkrat schafft.
Die Intendantenwahl beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) biegt am Samstag auf die Zielgerade. Dann sollen sich die von der Findungskommission des Rundfunkrats eingeladenen Kandidaten vor der Kommission präsentieren. Wie der KNA-Mediendienst aus Rundfunkratskreisen erfuhr, will die Findungskommission im Anschluss darüber entscheiden, wie viele Wahlvorschläge sie dem Rundfunkrat für die Intendantenwahl am 27. Juni unterbreitet.
Nach übereinstimmenden Aussagen sind derzeit weiter WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn, WDR-Verwaltungsdirektorin Karin Vernau, der Zweite Chefredakteur von ARD aktuell, Helge Fuhst vom NDR, sowie Elmar Theveßen, Leiter des ZDF-Studios Washington, im Rennen. Der WDR Rundfunkratsvorsitzende Rolf Zurbrüggen, der auch der Findungskommission vorsteht, hatte in der letzten Rundfunkratssitzung die Zahl von vier Kandidaten bestätigt, aber keine Namen genannt.
Dem Vernehmen nach wurden die Bewerbungen von “Monitor”-Redaktionsleiter Georg Restle sowie die des Chief Data Officers der Schweizer SRG, Christian Vogg, nicht weiter berücksichtigt. Insgesamt hatten den Rundfunkrat 18 schriftliche Bewerbungen auf den öffentlich ausgeschriebenen Intendantenposten erreicht. Nach einem Beschluss des Gremiums soll die Findungskommission mindestens drei Kandidaten vorschlagen.
Die Geschäftsstelle des Rundfunkrats bestätigte auf KNA-Anfrage, dass die Findungskommission dem Rundfunkrat spätestens sieben Tage vor der Wahl ihre Wahlvorschläge unterbreiten werde. Je nach Verlauf des Auswahlverfahrens könne dies aber auch schon früher der Fall sein. Erst dann soll offiziell auch die Öffentlichkeit über die Kandidaten informiert werden.
Die Bewerbungsfrist ist seit dem 16. Mai abgelaufen. Juristisch gesehen handelt es sich nach Auskunft der Gremiengeschäftsstelle hier aber nicht um eine Ausschlussfrist, so dass weitere Bewerbungen zumindest formal noch möglich wären. Dann läge es im Ermessen der Findungskommission, zu entscheiden, ob verspätete Bewerbungen noch ins Verfahren aufgenommen würden oder nicht.
Wesentlich wäre in jedem Fall eine im Rahmenbeschluss des Rundfunkrats zur Intendantenwahl geforderte “aussagekräftige schriftliche Bewerbung”. Damit dürfte zumindest ausgeschlossen sein, dass sich weitere Kandidaturen erst unmittelbar vor der Wahl oder sogar erst in der Wahlsitzung selbst ergeben.