Kabinett bringt neue Regeln für Barrierefreiheit auf den Weg

Damit Deutschland bei der Barrierefreiheit besser wird, hat das Bundeskabinett neue Vorschriften auf den Weg gebracht. Die fallen allerdings aus Sicht des Behindertenbeauftragten zu lasch aus.
Kabinett bringt neue Regeln für Barrierefreiheit auf den Weg
Hier haben Rollstuhlfahrer leicht Zugang – was nicht bei allen Arztpraxen der Fall ist - Imago / Ralph Peters
Um Menschen mit Behinderungen den Alltag zu erleichtern, will die Bundesregierung die Vorgaben zur Barrierefreiheit verschärfen. Das Kabinett beschloss einen Entwurf des Bundessozialministeriums zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Erstmals soll das Gesetz auch Vorgaben für die Privatwirtschaft machen. Doch Fachleute halten diese für völlig unzureichend. Der Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, enthält unter anderem die Vorgabe, dass Gebäude des Bundes spätestens 2045 barrierefrei zugänglich sein müssen. Zudem sollen die Pflichten der Bundesbehörden zur barrierefreien Kommunikation erweitert werden. Das betrifft etwa amtliche Bescheide und Formulare. Private Firmen sollen zwar zu geeigneten Maßnahmen verpflichtet werden, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu ihren Produkten und Angeboten zu ermöglichen. Allerdings sollen „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten. Dazu könnten die Unternehmen also nicht verpflichtet werden.

Barrierefreiheit: Wichtiger Schritt zur Inklusion

Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Entwurf dennoch als „wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland“. Je mehr Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut würden, „desto stärker sind wir als Gesellschaft“, erklärte sie.

Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel äußerte sich unzufrieden. Das Ziel, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, erklärte er. Zwar bringe der Gesetzentwurf punktuelle Verbesserungen. Wenn bauliche Veränderungen wie die Verbreiterung einer Tür oder der Einbau eines Fahrstuhls immer als unverhältnismäßig gelte, „kommen wir aber langfristig nicht weiter“. Da zudem keine Bußgelder oder Schadenersatzverpflichtungen für private Firmen vorgesehen seien, bleibe der Entwurf „ein zahnloser Tiger“, urteilte Dusel. Ähnliche Kritik kam vom Sozialverband VdK. Die Privatwirtschaft müsse „dringend gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, und auch die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte muss garantiert sein“, sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele dem epd. „Bisher reicht der Entwurf hier nicht aus und erfordert Nachbesserungen.“ Barrierefreiheit sei „kein Sonderweg für Menschen mit Behinderungen, sondern ein Gewinn für uns alle“, unterstrich Bentele.

Echte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen

Eigentlich hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf schon im vergangenen Sommer beschließen wollen. Zur Verzögerung sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, das Bundeswirtschaftsministerium habe „Bedenken“ gehabt. Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) habe offenbar „nicht so den Zugang zu Menschen mit Behinderungen“, mutmaßte Wiese. „Die Kritik der Fachwelt“ an dem Entwurf sei ihm bekannt, fügte der SPD-Politiker hinzu. Bei der nun anstehenden Beratung im Bundestag würden die Abgeordneten „intensiv hinschauen, um wirklich gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auch möglich zu machen“.

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