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Kabinett bringt Gewaltschutzgesetz auf den Weg

Die Bundesregierung hat wenige Wochen vor den letzten Beratungen des Bundestags vor der Neuwahl ein weiteres Gesetz für einen verbesserten Schutz von Frauen vor Gewalt auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Fraktionen, mit der Änderungen am Gewaltschutzgesetz vorgenommen werden sollen. Die Koalition will auf diesem Weg die Möglichkeit für elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Gewalttäter schaffen.

Die elektronische Fußfessel soll laut Gesetzentwurf in Risikofällen dazu beitragen, Betretungs- oder Näherungsverbote besser durchzusetzen und dadurch Frauen besser zu schützen. „Je nach Sachlage kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung dazu führen, dass die Polizei schneller eingreifen kann“, heißt es darin. Die sogenannten sozialen Trainingskurse, die nach Plänen der Bundesregierung künftig ebenso wie die Fußfesseln von einem Familiengericht angeordnet werden könnten, sollen Gewalttäter dazu bringen, ihr Verhalten zu ändern.

Ob das Gesetz in den wenigen verbliebenen Sitzungstagen des Bundestags bis zur Neuwahl am 23. Februar noch beschlossen wird, ist offen. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben SPD und Grüne keine Mehrheit mehr und wären auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) appellierte, dem Gesetz zuzustimmen. Der Kampf gegen häusliche Gewalt dulde keinen Aufschub, erklärte er.

Im Bundestag soll noch ein weiteres Gesetz für einen verbesserten Schutz von Frauen abgestimmt werden. Das ebenfalls erst nach dem Koalitionsbruch vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gewalthilfegesetz soll vor allem für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sorgen, indem der Bund sich beteiligt.

Straftaten und Gewalt gegen Frauen hatten zuletzt zugenommen. 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts allein 938 Mädchen und Frauen Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Mehr als 52.000 Frauen oder Mädchen wurden im vorvergangenen Jahr Opfer von Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung.