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Kabinett beschließt neues sächsisches Versammlungsgesetz

Sachsens Kabinett hat am Dienstag in Dresden dem Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz zugestimmt. Innenminister Armin Schuster (CDU) betonte in Dresden, damit werde eine „klar strukturierte und anwendungsfreundliche Rechtsgrundlage geschaffen“. In deren Mittelpunkt stehe der zeitgemäße Schutz der Versammlungsfreiheit als eine der wesentlichen Kernelemente der Demokratie. Der Entwurf wird nun im sächsischen Landtag vorgelegt und beraten.

Schuster erklärte, besonders wichtig sei die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Versammlungspraxis. Auch eine bessere Handhabbarkeit für alle Beteiligten, die Stärkung des Kooperationsgedankens und ein besserer Schutz der Medienschaffenden sei notwendig.

Laut der Gesetzesvorlage sind Ordner bei Versammlungen, bei denen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit prognostiziert wird, vorab auf Eignung zu überprüfen. An der Regelung zum Mindestalter der Ordner von 16 Jahren werde festgehalten, hieß es.

In das novellierte Gesetz wurden zudem Regelungen zu Demonstrationen auf Privatgrundstücken aufgenommen. Weiterhin soll das Versammlungsrecht auch ohne vorher festgelegten Leiter garantiert werden. Für mögliche Auflagen und Beschränkungen seien weiterhin die kommunalen Versammlungsbehörden zuständig.