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Kabinett beschließt Bemessungsgrenzen in Sozialversicherung

Das war ein harter Kampf: Die Bundesregierung hat nun doch die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen erhöht. Eigentlich ein Routinevorgang – der von Christian Lindner blockiert wurde.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nach langem Streit die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen beschlossen. Diese Grenzen entscheiden darüber, bis zu welchem Einkommen Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.

Die Grenzen richten sich in der Regel nach den Löhnen. Da die Löhne 2023 um 6,44 Prozent gestiegen sind, sollten auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend erhöht werden. Ab Januar zahlen gesetzlich Versicherte bis 5.512,50 Euro (2024: 5.175 Euro) Monatseinkommen Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag und bis zu einem Bruttolohn in Höhe von 8.050 Euro (2024: 7.550 Euro) Rentenbeiträge.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte die Anpassung zunächst blockiert, um Änderungen im Steuerrecht durchzusetzen. Dagegen hatten Sozialverbände wie Caritas und der VdK heftig protestiert. Die Blockade gefährde die Funktionsfähigkeit des Sozialstaats und verursache weitere Beitragssteigerungen, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte dazu am Mittwoch, es spreche nicht für eine geeinte Regierungsarbeit, wenn ein Routinevorgang blockiert werde. Nach VdK-Berechnungen wären bei ausbleibender Einigung der Rentenversicherung zwei Milliarden und der Krankenversicherung vier Milliarden Euro an Einnahmen verloren gegangen. “Anders als oft dargestellt, geht es bei der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen nicht um eine ungerechte Mehrbelastung von Gutverdienenden, sondern um eine gerechte Beteiligung von höheren Einkommen an den Gesundheits-, Pflege- und Rentenausgaben”, betonte Bentele. Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung brauchten verlässliche Regeln und verlässliche Einnahmen sowie die Solidarität aller Beschäftigten.

Der VdK forderte deshalb eine Vereinheitlichung für die Kranken- und Rentenversicherung auf Höhe der Rentenversicherungsgrenze. Noch gerechter wäre aus VdK-Sicht, wenn in der Kranken- und Pflegeversicherung auch andere Einkommensarten wie Einkommen aus Vermietungen und Vermögen sozialversicherungspflichtig würden.