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KAB enttäuscht: EU verwässert Sorgfaltsregeln in Lieferketten

Eine verpasste Chance, sagt die KAB: Das EU-Parlament habe den Menschenrechtsschutz geschwächt. Welche Forderungen der katholische Sozialverband Anfang November selbst beschlossen hatte.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) zeigt sich enttäuscht über den EU-Beschluss zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Der kirchliche Sozialverband kritisierte am Freitag eine “deutliche Verwässerung” des europäischen Lieferkettengesetzes.

Die Bundesvorsitzende Sarah Prenger betonte: “Alle Unternehmen tragen Verantwortung entsprechend ihrer Einflussmöglichkeiten. Von vornherein nur noch sehr große Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt zu verpflichten, ist ignorant gegenüber den Handlungsmöglichkeiten aller Unternehmen.” Zudem sei es ignorant gegenüber dem Schutz der Menschenrechte weltweit.

Das Europäische Parlament habe mit seinem Abstimmungsverhalten eine “großartige Chance” vertan, bemängelt die KAB: “Die Chance, dass es in dieser Weltwirtschaft nicht nur um kurzfristige, monetäre Gewinne geht. Die Chance, dass die Sorgen um Menschenrechte und Nachhaltigkeit nicht zum Wettbewerbsnachteil werden.” Der Verband fordert, im weiteren Gesetzesverfahren diese Chance nicht ungenutzt zu lassen.

Die KAB hatte selbst Anfang November den Beschluss “Für ein wirksames Lieferkettengesetz! – Umweltschutz, Menschen- und Arbeitnehmerrechte stärken” verabschiedet. Gefordert werden verstärkte Transparenz, Pflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, gerechte Löhne und wirksame Sanktionen.