Ohne Erfolg ist am Freitag ein Antrag der Bundesländer NRW und Hamburg geblieben, Voyeur-Aufnahmen und sexuell motivierte, nicht mit Berührungen verbundene Belästigungen vor allem von Frauen unter Strafe zu stellen. Der entsprechende Beschlussvorschlag habe bei der Sitzung der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig „leider keine Mehrheit finden können“, teilte das NRW-Justizministerium mit.
„Das Ergebnis der Beratungen ist ernüchternd und enttäuschend“, erklärte Minister Benjamin Limbach (Grüne). Es sei „inakzeptabel, dass Frauen in unserer Gesellschaft weiterhin der Gefahr ausgesetzt sind, heimlich gefilmt und in ihrer Würde verletzt zu werden“. Er hoffe nun darauf, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) „ihre Ankündigung wahrmacht und das Thema zeitnah mit einem Gesetzentwurf aufgreift“. Hubig hat bereits angekündigt, Frauen in der Öffentlichkeit besser vor voyeuristischen Filmaufnahmen schützen zu wollen.
Hintergrund der Debatte ist der Fall einer jungen Frau aus Köln, die im Frühjahr von einem älteren Mann beim Joggen belästigt worden war, der ihr Gesäß gefilmt hatte. Sie sprach den Mann noch vor Ort an und machte die Belästigung öffentlich. Zudem organisierte sie die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“. Mittlerweile ist die Petition von etwa 140.000 Menschen unterzeichnet worden.