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Joints im Englischen Garten bleiben erlaubt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Cannabis-Konsumverbot des Freistaats für den Englischen Garten, den Hofgarten und den Finanzgarten in München gekippt. Das Verbot sei rechtswidrig und damit „in der gesamten Parkanlage unwirksam“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Bereits am Montag (24. November) hatte der BayVGH sein Urteil gefällt, die schriftliche Begründung soll bald folgen. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert.

Zwar seien neben den geltenden Konsumbeschränkungen durch das Cannabis-Gesetz des Bundes weitere Regelungen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher von Parkanlagen zulässig. Der Freistaat habe aber nicht hinreichend begründet, weshalb bei jedem Konsum von Cannabis in allen Bereichen eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für andere Personen gegeben sein sollte. Deshalb habe das Gericht entschieden, dass das vorliegende Verbot in der gesamten Parkanlage unwirksam ist, heißt es in der Mitteilung.

Nach der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis hatte die Staatliche Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen den Konsum von Cannabis-Produkten in den drei Münchner Parkanlagen generell verboten. Bereits im Juli 2025 hatte der BayVGH das generelle Verbot für den Nordteil des Englischen Gartens im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Der Freistaat Bayern kann als Rechtsmittel eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig. (3731/26.11.2025)